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Samstag, 20. Juni 2009

SPD-Abgeordnete mit Bauchschmerzen unter Vorbehalt für Zensur

Na also, da haben wir sie doch wieder, die Bauchschmerzen-Fraktion der SPD. "Eigentlich bin ich ja ein bisschen dagegen, aber ich trau mich nicht den Mund aufzumachen".
Eine technische Frage vorweg: Wie kann man denn "unter Vorbehalt" im Bundestag für etwas stimmen? Ich dachte da gibt es nur: JA, NEIN, ENTHALTUNG, UNGÜLTIG, NICHT TEILGENOMMEN...

19.06.2009
Erklärung zum Abstimmungsverhalten "Internetsperre Kinderpornografie"

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen und Stunden haben sich etliche Internetnutzer bei mir gemeldet, die mich mehrheitlich dazu bewegen wollten, dem Zugangserschwerungsgesetz nicht zuzustimmen. Ich habe sehr ernsthaft über die Argumente nachgedacht und die Befürchtungen einer Zensur gehört. Letztendlich bin ich in meiner Abwägung allerdings zum Schluss gekommen, dem Gesetz unter Vorbehalten zuzustimmen. Diese Vorbehalte teile ich mit meinen Kollegen Griefahn und Hagemann und weiteren Abgeordneten - zusammengefasst in einer Persönlichen Erklärung, die Sie hier im Anschluss lesen können (siehe unten).

Das Gesetz, das ohnehin Ende 2012 von alleine ausläuft, ist meiner festen Überzeugung nach kein Einstieg in eine Zensur, wenn das Parlament auch in Zukunft über Missbrauch wacht. Und dafür stehe ich ein. Es ist auch in Zukunft ganz klar, dass Inhalte, wie etwa Glückspiele oder sogenannte "Killerspiele", nicht einfach gesperrt werden dürfen. Kinderpornografie ist allerdings ein Übel, das nur mit einem breiten Maßnahmenkatalog bekämpft werden kann: Und dazu gehört auch die Möglichkeit des Sperrens, wenn Löschen nicht möglich ist. Vergessen wir nicht: Auch mit dem neuen Gesetz steht Löschen vor Sperren!


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass man den Kampf gegen Kinderpornografie nicht gegen die Freiheit des Internets ausspielen kann. Wir müssen Kinderpornografie verhindern und gleichzeitig das Netz so frei wie möglich zugänglich halten. Im Falle der Kinderpornografie gilt es also, größtmögliche Freiheit mit größtmöglicher Sicherheit von Kindern in Einklang zu bringen. Dieser Spagat ist nicht einfach, aber mit dem Gesetz versuchsweise begehbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Lale Akgün

Erklärung gemäß § 31 GO-BT

der Abgeordneten Monika Griefahn (SPD), Klaus Hagemann (SPD), Lale Akgün u.a.

zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ am 18.06.2009, Drucksache 16/12850

Ich stimme dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ in der mit der Beschlussempfehlung geänderten Fassung bei der Beratung in 2. und 3. Lesung zu, obgleich ich folgende Bedenken zu Protokoll gebe:

Ich stimme dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion sich mit ihrer Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfes in den Verhandlungen auf ganzer Linie durchsetzt hat. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Dabei begrüße ich insbesondere, dass die SPD folgende rechtsstaatliche Grundsätze in den Verhandlungen durchsetzen konnte:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Anders als es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heute erklärt hat, wird mit diesem Gremium keine Kontrollbehörde geschaffen, die die Unabhängigkeit seiner Behörde in Frage stellt. Vielmehr soll die Unabhängigkeit der Institution des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Unabhängigkeit des Gremiums zur Prüfung der Sperrliste beim BKA stärken und zur Wahrung der Informationsfreiheit beitragen.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen. Dennoch bleiben natürlich grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion in den vergangenen Tagen und Wochen Forderungen bekannt geworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.

Berlin, 18.06.2009

Quelle: http://www.laleakguen.de/article/524.erklaerung-zum-abstimmungsverhalten-internetsperre-kinderpornografie.html


SUCHBEGRIFFE

Zugansgerschwerungsgesetz
Zuganserschwerung
Zugangserschwerung Gesetz
ZugErschw
ZugerschG
We are Anonymous. We are Legion. We do not forgive. We do not forget. We will be heard. Expect us.